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Selbstverantwortliche Entscheidung, Einfachheit und Schnelligkeit im Handelsverkehr setzen voraus, dass sich der Kaufmann zuverlässig über seinen Geschäftspartner informieren kann. Das für jedermann einsehbare Handelsregister schafft diese Transparenz und gewährt Gutglaubensschutz.
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Stand: 24.01.2018