Handelsrecht » Wahl der Firma

     

     

    Ihre Firma können Sie grundsätzlich frei wählen. Dies war bis zum Jahr 1998 anders. Bis dahin war für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (KG, OHG) nur eine Personenfirma, für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) nur eine Sachfirma zulässig.
    Erst durch das Handelsrechtsreformgesetz wurde das Firmenrecht weitgehend liberalisiert. Im Zuge der Reform wurde auch die Fantasiefirma zugelassen. Demnach unterscheidet man heute

     

     

     
    • die Personenfirma, die aus dem (bürgerlichen) Namen des Kaufmanns bzw. der Gesellschafter gebildet wird
    • die Sachfirma, die dem Gegenstand des Unternehmens entnommen wird
    • die Phantasiefirma, die sich an keinen Vorgaben orientiert
    • die gemischte Firma, welche die drei vorgenannten Möglichkeiten kombiniert

     
     
     
     
     
     
     

     

     
       
       
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