Unternehmensnachfolge » Aktive Gestaltung
       
    Mag Ihr Unternehmen auch noch in den Kinderschuhen stecken, es wächst und Sie sollten die Frage der Unternehmensnachfolge früh genug bedenken. Was soll passieren, wenn Ihnen unerwartet etwas zustößt?
    Aber auch eine langfristige Planung darf nicht vergessen werden.
     
    Das Erbrecht nimmt im BGB mehrere hundert Paragraphen ein und bietet zahlreiche Gestaltungsalternativen.
    Mehr als ein Kurzabriss würde den Rahmen dieser Seiten sprengen. Diese sollen vor allem als Anregung dienen, sich über die Unternehmensnachfolge Gedanken zu machen und gemeinsam mit Ihrem Notar eine individuell sinnvolle Gestaltung zu finden, die sich nicht auf rein erbrechtliche Regelungen beschränkt, sondern zu gegebener Zeit auch die Übergabe des Unternehmens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einschließt.
    §§ 1922 - 2385 BGB
       
       
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