Private Vorsorge
    Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeits- und Wegeunfällen greift, gilt die private Unfallversicherung „rund um die Uhr”, also nicht nur im Beruf, sondern auch in der Freizeit.
     
    Die Unfallversicherung deckt jedoch nur das Unfallrisiko ab. Sie leistet nicht, "wenn – was häufig der Fall ist – eine" Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge einer Krankheit eintritt.
     
    Entsprechenden Schutz bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen, die vielfach in Kombination mit einer Lebensversicherung angeboten werden. Bei Vertragsschluss ist auf die Definition der Berufsunfähigkeit zu achten, nämlich, ob sich diese auf den bisher ausgeübten Beruf oder jede zumutbare Tätigkeit bezieht. Je nach Vertragsgestaltung leistet die Versicherung ab einem bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit. Übliche Stufen sind 50 % und 75 %.
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