- Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaf-ten, wenn sie ein Handelsgewerbe betreiben
- Einzelunternehmer, wenn sie ein Handelsgewerbe betreiben
- Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit
- Gründung einer Gesellschaft
- Art und Gegenstand des Unternehmens
- Zahl der Versicherten
- Eröffnungstag
- Krankenkasse des Arbeitnehmers
- Deutsche Rentenversicherung
- Knappschaft Bahn-See bei geringfügig Beschäftigten www.kbs.de
Anmeldungen Übersicht
Gewerbeamt | Handelsregister | Finanzamt | Agentur für Arbeit | Krankenkasse | Berufsgenossenschaft | Transparenzregister | |
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Was? Wann? Wer? |
Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit nicht: Freiberufler |
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Arbeitgeber | Arbeitgeber | Unternehmer |
Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten von Vereinigungen (insbesondere AG, GmbH, UG, OHG, KG) Unverzüglich nach Erwerb der Stellung als wirtschaftllich Berechtigter |
Form der Anmeldung | elektronisch | notariell beglaubigt (Übermittlung elektronisch) | formlos | elektronisch | elektronisch | elektronisch | elektronisch |
Inhalt der Anmeldung | Vordruck Gewerbeanmeldung | Text der Anmeldung entwirft Ihr Notar | bloße Mitteilung | bloße Mitteilung | Vordruck Meldung zur Sozialversicherung |
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persönliche Angaben des wirtschaftlich Berechtigten sowie Art und Umfang der wirtschaftlichen Berechtigung |
Zuständige Behörde | Gemeinde www.baynet.de | Amtsgericht www.justiz.bayern.de | Finanzamt www.finanzamt.de | Agentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de |
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Berufsgenossenschaft www.dguv.de |