Gewerberecht » "Was ist eine gewerbliche Tätigkeit?"
     
     
    Nicht jede selbständige, unternehmerische Tätigkeit ist gewerblich.
     
       
    Freiberufler betreiben kein Gewerbe und müssen daher auch keine Gewerbeanmeldung abgeben. Anders allerdings, wenn sie sich in einer Rechtsform organisieren, die per se als gewerblich eingestuft wird, etwa einer GmbH.
     
       
    Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Das Gesetz unterscheidet zwischen drei freiberuflichen Tätigkeitsgruppen, nämlich erstens der selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit, zweitens bestimmten im Gesetz ausdrücklich aufgeführten „Katalogberufen“ und drittens den „Katalogberufen“ ähnlichen Berufen. Zum einfacheren Verständnis lassen sich die freien Berufe im Ergebnis in den folgenden vier Gruppen zusammenfassen:

    § 1 Abs. 2 S. 1 PartGG


    § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

       
    • Heilkundler (insbes. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Kranken- oder Altenpfleger)
    • rechts- und wirtschaftsberatende Freiberufler (insbes. Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker)
    • Techniker (insbes. Architekten, Ingenieure, Vereidigte Sachverständige, Chemiker, Biologen, Umweltgutachter, Informatiker)
    • Kulturschaffende (Künstler, Journalisten, Diplompädagogen, Dolmetscher, Übersetzer, Schriftsteller, Designer, Restauratoren, Yogalehrer, Tanztherapeuten)
     
       
       
    Für Freiberufler stellt der Bundesverband der freien Berufe - BFB - zahlreiche Informationen bereit.  
       
    Auch Land- und Forstwirte und Personen, die eigenes Vermögen verwalten, betreiben kein Gewerbe.
     
       
    Jede andere Tätigkeit, die selbständig und auf gewisse Dauer ausgeübt wird sowie auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, ist in der Regel gewerblich.  
     
     
     
     
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