Rechtsformen » Allein oder mit Partnern?
Wollen Sie Ihre Unternehmensidee allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern in die Tat umsetzen? |
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Wenn Sie als Team in die Selbständigkeit starten, gründen Sie eine Gesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag bildet dann die Basis Ihrer Zusammenarbeit; dort sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt. |
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Welche Gesellschaftsform Sie wählen, hängt entscheidend vom Grund Ihres Zusammenschlusses ab. Bringt jeder seine Arbeitskraft, sein Wissen und seine Fähigkeiten ein, oder soll es eher eine finanzielle Beteiligung sein? |
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Für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit eignen sich vor allem Strukturen einer GbR oder einer OHG – oder die einer freiberuflichen Partnerschaftsgesellschaft. Hier sind grundsätzlich sämtliche Gesellschafter an der Geschäftsführung beteiligt. |
§ 709 Abs. 1 BGB §§ 114, 115 HGB (i. V. m. § 6 Abs. 3 PartGG) |
Kapitalgeber beanspruchen zwar meist ein gewisses Mitspracherecht; an der Unternehmensleitung als solcher wollen sie jedoch nicht unmittelbar beteiligt sein. Im Übrigen ist für sie wichtig, keinem Haftungsrisiko ausgesetzt zu sein. Eine geeignete Gesellschaftsform ist in diesem Fall die KG. Die Stellung des Kommanditisten erfüllt alle vorgenannten Wünsche und ist damit ideal für den Investor. Zur Beschaffung von Startkapital eignet sich auch die - insbesondere bezüglich der laufenden Pflichten allerdings relativ aufwändige - AG. Hier können Anleger durch die Ausgabe weiterer Aktien beteiligt werden. |
§§ 164, 171 Abs. 1 HGB AktG |
Machen Sie sich allein selbständig, dann sind Sie zunächst einmal Einzelunternehmer. |
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Aber auch als Einpersonenunternehmen können Sie eine Gesellschaft gründen, nämlich eine Einpersonen-GmbH. Sie sind dann zugleich deren alleiniger Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer. Begrifflich gibt es auch die Einpersonen-AG, aber die Bezeichnung trügt. Denn Sie können zwar gleichzeitig einziger Gesellschafter und einziges Vorstandsmitglied der AG sein. Sie brauchen dann aber noch drei Leute für den Aufsichtsrat. |
§ 1 GmbHG § 2 AktG § 95 Abs. 1 S. 1 AktG § 105 Abs. 1 AktG |
Über eine etwas komplizierte Konstruktion können Sie als Einzelperson auch eine Personengesellschaft gründen, nämlich eine GmbH & Co. KG, bei der Sie gleich drei Rechtspositionen ausfüllen: Sie sind der Kommanditist der KG und Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH. |
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