Versicherungen » Krankentagegeld
    Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer erhalten Sie als selbständiger Unternehmer keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie können den Verdienstausfall durch eine (private) Krankentagegeldversicherung auffangen. In der Regel wird eine Karenzzeit vereinbart, d. h. die Versicherung zahlt das Krankentagegeld nicht bereits am ersten Krankheitstag, sondern erst nach einer bestimmten Frist.
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