- Sind Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, dann sind Sie dort auch pflege(-pflicht-) versichert.
Sie können jedoch von dieser Versicherungspflicht befreit werden, wenn Sie eine entsprechende private Versicherung nachweisen.
Die Befreiung müssen Sie binnen drei Monaten beantragen. - Haben Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen, sind Sie verpflichtet, bei diesem oder einem anderen privaten Versicherungsunternehmen auch eine Pflegeversicherung abzuschließen.
Versicherungen » Pflegeversicherung
Eine Pflegeversicherung ist für jeden, der eine Krankenversicherung abschließt, Pflicht, unabhängig davon, ob die Krankenversicherung bei einem privaten Unternehmen oder einer gesetzlichen Krankenkasse besteht. | |
|
§ 20 Abs. 3 SGB XI § 22 SGB XI |
|
§ 23 SGB XI |
In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind Familienangehörige regelmäßig kostenfrei mitversichert. | § 25 SGB XI |