Steuern » Vorsteuerabzug
     
     
    Die Umsatzsteuer wird in Deutschland nach dem Mehrwertsteuersystem erhoben. Demgemäß wird die Umsatzsteuer in der Alltagssprache häufig auch als "Mehrwertsteuer" bezeichnet. Die Mehrwertbesteuerung wird dadurch erreicht, dass einerseits die vom Unternehmer getätigten Umsätze der Steuer unterworfen sind, der Unternehmer jedoch andererseits die Umsatzsteuer, die ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, gegenüber dem Finanzamt von seiner Steuerschuld abziehen darf (= Vorsteuerabzug).
    § 15 UStG
     
     
    Zur Veranschaulichung folgendes Beispiel:
     
     
     
    Der Einzelhändler bezieht vom Hersteller Ware zum Preis von 100 €. Zuzüglich zu diesem Nettopreis stellt ihm der Hersteller die Umsatzsteuer von 19 % (= 19 €) in Rechnung. Der Einzelhändler zahlt also insgesamt einen Bruttopreis von 119 € an den Hersteller. Der Hersteller führt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 € an das Finanzamt ab.
     
    Der Einzelhändler verkauft die Ware nun zum (Netto-)Preis von 200 € an den Endkunden. Auch er stellt dem Endkunden zusätzlich die  Umsatzsteuer von 19 % (= 38 €) in Rechnung, so dass der Endkunde insgesamt 238 € entrichten muss. Der Einzelhändler müsste die Umsatzsteuer in Höhe von 38 € an das Finanzamt abführen. Im Wege des Vorsteuerabzugs darf er jedoch von seiner Umsatzsteuerschuld die an den Hersteller gezahlte Umsatzsteuer von 19 € abziehen, so dass nur 19 € an das Finanzamt fließen.
     
     
     
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