Steuern » Kleinunternehmer
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. | § 19 UStG |
Kleinunternehmer in diesem Sinne sind Sie, wenn der Gesamtumsatz Ihres Unternehmens zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. | § 19 Abs. 1 UStG |
Als Kleinunternehmer zahlen Sie keine Umsatzsteuer, können aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. | § 19 Abs. 1 S. 4 UStG |
Auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung können Sie verzichten. Sie unterliegen dann der Regelbesteuerung. Dies kann gerade in der Gründungsphase vorteilhaft sein, wo aufgrund hoher Investitionskosten auch hohe Vorsteuerüberschüsse zu erwarten sind. Die Option zur Regelbesteuerung ist allerdings für fünf Jahre bindend. | § 19 Abs. 2 UStG |