- bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen
- der zuständigen Krankenkasse Meldung erstatten
- der zuständigen Berufsgenossenschaft Mitteilung machen
Mitarbeiter » Anmeldungen
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie | |
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§§ 18i ff. SGB IV |
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§ 28a SGB IV i. V. m. DEÜV |
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§ 192 SGB VII |
Diese Meldungen sind zur Erfassung des Mitarbeiters in der Sozialversicherung (s. u.) erforderlich. Genaueres zum Inhalt der einzelnen Meldungen und an wen diese zu richten sind, können Sie der Internetseite unter der Rubrik Anmeldungen entnehmen. | |