Mitarbeiter » Tarifliche Sozialkassen
    Bei einzelnen Gewerben bestehen neben der gesetzlichen Sozialversicherung tarifliche Sozialkassen. Durch diese werden strukturbedingte Nachteile des entsprechenden Wirtschaftszweiges ausgeglichen. In einigen Branchen kommt es typischerweise zu hohen Ausfallzeiten und häufigem Arbeitgeberwechsel. Dadurch werden die Altersversorgung und der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer beeinträchtigt.

    Einen Ausgleich schaffen Zusatzversorgungs- und Urlaubskassen, wie sie etwa im Maler- und Lackiererhandwerk und im Bauhauptgewerbe bestehen. Die Sozialkassen basieren regelmäßig auf Tarifverträgen, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Als Unternehmer in einem betroffenen Gewerbe sind Sie zu Meldungen und zur Beitragszahlung gegenüber der jeweiligen Sozialkasse verpflichtet. Die meisten Sozialkassen unterhalten eigene Internetseiten
    (z. B. www.malerkasse.de, www.soka-bau.de).
  • Ein Service der Landesnotarkammer Bayern
  • Ottostr. 10/III | 80333 München
  •  
  • T. +49 89 551 66-0
  • F. +49 89 550 895-72
  • notarkammer@notare-bayern-pfalz.de