Gewerberecht » Zuständige Behörde
Welche Behörde für den Empfang der Gewerbeanmeldung zuständig ist bestimmt das Landesrecht. In der Regel ist es die Gemeinde. In Bayern kann die zuständige Stelle über www.freistaat.bayern.de ermittelt werden, indem Sie die Postleitzahl oder den Ort und als Suchbegriff „Gewerbeanzeige” eingeben. |
§ 155 Abs. 2 GewO i. V. m. Landesverordnung (VO) (in Bayern: § 1 Abs. 3 S. 1 GewV) |