- Eröffnung des Gewerbes oder einer (auch unselbständigen) Zweigniederlassung: (Formular: Gewerbeanmeldung)
- Sitzverlegung und Änderung des Betriebs (Formular: Gewerbeummeldung)
- Aufgabe des Gewerbes (Formular: Gewerbeabmeldung)
Gewerberecht » Was ist anzuzeigen?
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Das Gewerbe ist dem Gewerbeamt – in der Sprache des Gesetzgebers – „anzuzeigen“. Im täglichen Sprachgebrauch spricht man auch von der „Anmeldung“ des Gewerbes und meint dasselbe.
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§ 14 Abs. 1 GewO
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Folgende Umstände sind beim Gewerbeamt anzumelden:
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§ 14 Abs. 1 S. 1 GewO
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§ 14 Abs. 1 S. 2
Nr. 1, 2 GewO
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§ 14 Abs. 1 S. 2
Nr. 3 GewO
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