- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ggf. schriftliche Vollmacht sowie Ausweise Vollmachtgeber/Bevollmächtigter
- bei ausländischen Gewerbetreibenden: Aufenthaltsgenehmigung
- bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Registerauszug oder bei Aufnahme
des Gewerbebetriebes durch eine GmbH in Gründung vor Eintragung ins Handelsregister: - Abschrift des notariellen Gesellschaftsvertrages sowie Vollmacht der Gründer, dass
Geschäftsbeginn bereits vor der Eintragung erfolgen soll
Gewerberecht » Notwendige Unterlagen
Für die Gewerbeanzeige sind folgende Unterlagen bereit zu halten: |
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