Gewerberecht » Formulare
Die Gewerbeanmeldung ist auf in ganz Deutschland einheitlichen Vordrucken abzugeben. Das Formular hält das Gewerbeamt bereit. |
§ 14 Abs. 14 GewO i.V.m. GewAnzV |
Die Möglichkeit, Gewerbeanmeldungen elektronisch via Internet zu übermitteln, finden sie hier, indem Sie die Postleitzahl oder den Ort und als Suchbegriff "Gewerbeanzeige" eingeben. | |
Schließlich bietet das System GEWAN des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung die Möglichkeit, Gewerbeanmeldungen elektronisch via Internet zu übermitteln. |
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