Gewerberecht » Formulare

     

     

    Die Gewerbeanmeldung ist auf in ganz Deutschland einheitlichen Vordrucken abzugeben. Das Formular hält das Gewerbeamt bereit.

    § 14 Abs. 14 GewO i.V.m. GewAnzV

     

     
    Die Möglichkeit, Gewerbeanmeldungen elektronisch via Internet zu übermitteln, finden sie hier, indem Sie die Postleitzahl oder den Ort und als Suchbegriff "Gewerbeanzeige" eingeben.
     

     

     

    Schließlich bietet das System GEWAN des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung die Möglichkeit, Gewerbeanmeldungen elektronisch via Internet zu übermitteln.

     
  • Ein Service der Landesnotarkammer Bayern
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